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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote sind freibleibend und nur dann für eine bestimmte Frist verbindlich, wenn dies schriftlich festgelegt ist. Erteilte Aufträge
werden für uns verbindlich mit der Auslieferung.

2. Lieferung erfolgt Frei Haus. Das Transportrisiko sowie Schwund gehen zu Lasten des Käufers. Für die Berechnung maßgebend
ist das Ergebnis unserer Verwiegung. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur als ungefähr. Streiks, Fälle höherer Gewalt berechtigen uns,
die Lieferung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei schriftlichen Waren- und Preisangeboten halten wir uns unab-
hängig von zwischenzeitlichen Preisänderungen auf die Dauer von 14 Tagen an die angebotenen Preise gebunden.

4. Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren sind sofort nach Erhalt auszupacken. Dauerwurst und Dauerfleischwaren sind in
luftig kühlen Räumen freihängend aufzubewahren. Konserven sind kühl zu lagern und vor Nässe zu schützen. Ettikettenhinweise,
insbesondere Verfalldaten, sind zu beachten. Überschreiten der Verfalldaten verpflichten uns nicht zur Rücknahme der gelieferten Ware,
dies ist vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten.

5. Bei amtlichen Probeentnahmen ist eine amtliche Gegenprobe zu fordern und diese sofort an uns zu senden.

6. Alle Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 7,68 %, das entspricht den gesetzlichen Verzugszinssatz,fällig. Ein Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt ist. Eventuelle Mahngebühren müssen wir in Höhe der entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

7. An allen gelieferten Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller zum Zeitpunkt
der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum vor.
Die aus der Weiterveräußerung der gelieferten Waren durch den Käufer entstehenden Forderungen werden uns zur Sicherung unserer
vorstehend bezeichneten Ansprüche schon jetzt vom Käufer abgetreten. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, auf
Verlangen die Abtretung offenzulegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

8. Reklamationen sind unmittelbar an uns zu richten. Sie sind wirksam, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch
innerhalb 3 Tagen nach Empfang, schriftlich oder telefonisch mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung erhoben werden und uns tat-
sächlich zugehen.
Nach erfolgter Reklamation ist die bemängelte Ware auf die Dauer von 14 Tagen zu unserer Verfügung zu halten und muß ordnungsgemäß verpackt, verwogen und mit Rücklieferschein versehen an uns zurückgehen. Gewichtsreklamationen werden nur anerkannt, wenn sie bei Anlieferung in Gegenwart unseres Mitarbeiters oder Beauftragten festgestellt werden. Bei begründeter Mängelrüge können wir nach unserer
Wahl Ersatz liefern oder Gutschrift erteilen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenserstz, sind ausgeschlossen. Erhobene Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.
Auch begründete Mängelrüge für einen Teil der Lieferung berechtigt nicht zur Zurückweisung der gesamten Sendung.

9. Erfüllungsort ist Feldkirchen-Westerham, Gerichtsstand bei der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Rosenheim.

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